Während des Verfahrens gegen B.________ habe das Gericht genau solche Beweise zum ersten Mal gesehen und den Anklagepunkt verworfen. Sie ersuche um Revision in Bezug auf die Verurteilung bezüglich der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung (pag. 1). In ihrer Stellungnahme vom 3. April 2023 legte die Generalstaatsanwaltschaft dar, dass der Gesuchstellerin und B.________ im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung das gleiche Verhalten zum Vorwurf gemacht werde. So habe die Gesuchstellerin einen auf die Firma eingelösten Mercedes GL 320, Stammnummer .________ unentgeltlich an D._____