Nachdem die Gesuchstellerin sinngemäss erklärt hat, dass sie Gleichbehandlung mit ihrem Vater sucht und sich ihre Ausführungen zum privat gekauften Fahrzeug nur auf den Mercedes GL 320 beziehen, ist davon auszugehen, dass ihr Revisionsgesuch sich nicht über diesen zusätzlichen Sachverhaltsteil im Zusammenhang mit dem Mercedes-Benz 313 CDI erstreckt. Der Schuldspruch wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung ist somit in Bezug auf die Veräusserung eines auf die Firma eingelösten Mercedes-Benz 313 CDI vor der Konkurseröffnung unter Wert an eine unbekannte Person vom vorliegenden Revisionsge-