An die Formulierung ihrer Rechtsbegehren können deshalb keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Sie nimmt in ihrem Gesuch direkten Bezug auf das Schreiben der Verfahrensleitung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 23. September 2022 («Jetzt wurde mein Vater […] für die gleichen Anklagepunkte in Bezug auf den 2. Vorwurf auf Grund nicht beachteter Beweismittel freigesprochen und mir somit vom Regionalgericht […] ein Revisionsgesuch empfohlen»).