5. Mit Verfügung vom 23. November 2022 edierte die Verfahrensleitung bei der Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten des mit Strafbefehls vom 12. Oktober 2021 erledigten Strafverfahrens BJS 20 7751. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2022 edierte die Verfahrensleitung sodann beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland die amtlichen Akten im Strafverfahren gegen B.________ (pag. 53 ff.), wozu dieser sein ausdrückliches Einverständnis erklärt hatte (pag. 49).