2. Der Erlass dieses Strafbefehls war der Gesuchstellerin mit Mitteilung der Staatsanwaltschaft nach Art. 318 StPO vom 19. Juli 2021 in Aussicht gestellt worden, womit die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die Gesuchstellerin aufgrund des unterschiedlichen Verfahrensabschlusses vom gemeinsam geführten Strafverfahren gegen ihren Vater, B.________, abtrennte (pag. 9 f.). Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 1. September 2022 (Einzelgericht, PEN 21 659) wurde B._____