ausmachend total CHF 3'600.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Auf den Widerruf der mit Strafbefehl vom 7. März 2019 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend CHF 1'200.00, wurde verzichtet. Hingegen wurde der Gesuchstellerin die Probezeit von 2 Jahren um 1 Jahr verlängert. Die Strafe wurde teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 7. März 2019 ausgesprochen. Weiter wurden der Gesuchstellerin die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 950.00 auferlegt.