Obere Instanz Stunden Satz amtliche Entschädigung 1.75 200.00 CHF 350.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 10.00 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 360.00 CHF 27.70 Auslagen ohne MWST CHF 0.00 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 387.70 8. Dem Strafkläger wird für den aufgehobenen Teil des erstinstanzlichen Verfahrens sowie das oberinstanzliche Verfahren keine Entschädigung zugesprochen.