3. Das Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 620-648), die Aufnahmen der Einvernahmen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 675), der vom Beschuldigten 2 eingereichte Vorabentscheid des G.________ (Invalidenversicherungsstelle) (pag. 650-657), die von den Beschuldigten schriftlich eingereichten Anträge (pag. 658 und 662) sowie das erstinstanzliche Urteil mitsamt Begründung (pag. 667-674 und 689-718) sind aus den Akten zu entfernen.