1. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 18. August 2022 wird aufgehoben und die Sache zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und zur Fällung eines neuen Urteils an das erstinstanzliche Gericht zurückgewiesen. 2. Von den eingereichten Kostennoten von Rechtsanwalt B.________, datierend vom 8. März 2023, und von Rechtsanwalt D.________, datierend vom 8. März 2023, für die Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren wird Kenntnis genommen und durch Zustellung von Kopien an die jeweils anderen Parteien gegeben.