Für die Redaktion der Stellungnahme vom 27. Dezember 2022 wird ein Zeitaufwand von 2.75 Stunden geltend gemacht. Mit Blick auf die sich vorliegend stellende, auf die Rechtsfrage der Kassation (infolge Abwesenheit der Staatsanwaltschaft an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung) beschränkte Beurteilung erachtet die Kammer einen Zeitaufwand von maximal 2 Stunden für die Stellungnahme als geboten. Im Übrigen erscheint der geltend gemachte Aufwand als angemessen. Rechtsanwalt B.__