_ weist in seiner Kostennote vom 16. August 2022 für die Vorbereitung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, das Verfassen des Parteivortrags und die Nachbetreuung des Klienten seinerseits einen Zeitaufwand von insgesamt 9 Stunden aus (pag. 665). Für die Teilnahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung entstand mit Blick auf deren tatsächliche Dauer ein weiterer Zeitaufwand von 5.17 Stunden (pag.