Rechtsanwalt B.________ erhielt vorschussweise eine amtliche Entschädigung von CHF 9'181.55 (pag. 492 ff.) sowie mit Auszahlung vom 22. September 2022 eine amtliche Entschädigung von CHF 4'906.15 (pag. 687) ausbezahlt. Die vorliegend festgelegte Entschädigung wurde durch den Kanton Bern somit bereits ausgerichtet. Fürsprecher D.________ weist in seiner Kostennote vom 16. August 2022 für die Vorbereitung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, das Verfassen des Parteivortrags und die Nachbetreuung des Klienten seinerseits einen Zeitaufwand von insgesamt 9 Stunden aus (pag.