der im Berufungsverfahren nicht geheilt werden kann. Das Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 18. August 2022 ist deshalb aufzuheben und die Sache zur Durchführung einer neuen erstinstanzlichen Hauptverhandlung in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und zur Fällung eines neuen Urteils an die Vorinstanz zurückzuweisen. 14. In Bezug auf den Beschuldigten 2 beantragte die Staatsanwaltschaft u.a. eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen (pag. 453). Wären alleine die Vorwürfe gegen den Beschuldigten 2 gerichtlich zu beurteilen, käme der Staatsanwaltschaft somit keine