4 SCHMID/THOMAS MAURER/JÜRG SOLLBERGER, Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2007, S. 329 f. mit Hinweisen auf die Diskussion in den Eidgenössischen Räten). Der ratio legis hinter der vorliegend zu beurteilenden Norm folgend, sei der Antrag einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe durch die Staatsanwaltschaft persönlich zu vertreten.