2. Die Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Vorinstanz) fand am 16. August 2022 in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft statt (pag. 620 ff.). 3. Mit Urteil vom 18. August 2022 stellte die Vorinstanz u.a. das Strafverfahren gegen den Beschuldigten 1 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz infolge Verjährung ein und sprach ihn von den Anschuldigungen des Angriffs und der einfachen Körperverletzung frei. Zum Widerrufsverfahren betreffend das Urteil des Tribunal correctionnel F.________ vom 15. November 2017 äussert sich das erstinstanzliche Urteilsdispositiv nicht (pag. 667 ff.).