1. Am 3. Mai 2021 erhob die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern- Mittelland, u.a. Anklage gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter 1) wegen Angriffs, einfacher Körperverletzung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und beantragte im Sinne einer Gesamtstrafe mit der zu widerrufenden Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von 23 Monaten sowie eine Übertretungsbusse von CHF 200.00. Gleichzeitig gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie auf eine Teilnahme an der Hauptverhandlung verzichte (vgl. Anklageschrift vom 3. Mai 2021, pag. 449 ff.).