Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 18. August 2022 (PEN 21 463) Regeste: Art. 337 Abs. 3 StPO und Art. 409 Abs. 1 StPO; Auftrittspflicht der Staatsanwaltschaft, Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Rückweisung wegen Vorliegens eines wesentlichen Mangels Die per 1. Januar 2018 in Kraft getretene Revision von Art. 46 Abs. 1 StGB und die damit einhergehende Rechtsprechung zur Gesamtstrafenbildung (vgl. BGE 145 IV 146 E. 2.3.5) sind bei der Beurteilung der Auftrittspflicht gemäss Art. 337 Abs. 3 StPO zu berücksichtigen (E. 12.2 und E. 12.3).