1. Zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 17’120.00, ausmachend CHF 8'560.00. Die restlichen Kosten trägt der Kanton Bern. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 8'000.00, ausmachend CHF 4'000.00. Die restlichen Kosten trägt der Kanton Bern.