Dabei wird nicht verkannt, dass die vorliegende Verhandlung eigentlich für Januar 2024 angesetzt gewesen wäre, jedoch kurzfristig abgesagt und neu angesetzt werden musste, was einen entsprechenden Mehraufwand mit sich brachte. Dennoch erscheint die erwähnte Kürzung als angemessen, zumal für die Vorbereitung der oberinstanzlichen Verhandlung ein Aufwand von insgesamt fast acht Stunden geltend gemacht wird (Aufwände vom 2. September 2024 bis und mit 9. September 20224). Dies erscheint angemessen, schliesst aber ein (nochmaliges) Studium der Urteilsbegründung bzw. einen nochmaligen Blick in die Akten mit ein.