Es erscheint angemessen, diesen Aufwand auf vier Stunden zu kürzen. Sodann wurde am 17. Dezember 2023, am 13. und 14. Januar 2024 sowie am 28. August 2024 erneut ein Aufwand von total etwas mehr als sieben Stunden für das Studium der erstinstanzlichen Urteilsbegründung bzw. der Akten geltend gemacht, was der Kammer ebenfalls als zu hoch erscheint, weshalb dieser Aufwand auf drei Stunden zu kürzen ist. Dabei wird nicht verkannt, dass die vorliegende Verhandlung eigentlich für Januar 2024 angesetzt gewesen wäre, jedoch kurzfristig abgesagt und neu angesetzt werden musste, was einen entsprechenden Mehraufwand mit sich brachte.