Da lediglich die Aufwände für das vorliegende Strafverfahren zu entschädigen sind, ist diese Position zu streichen. Sodann wurde für das Studium der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, die Berufungsanmeldung und die Berufungserklärung (inkl. Aktenstudium und Korrespondenz mit dem Beschuldigten, Aufwände vom 10. November 2022 bis und mit 25. November 2022) insgesamt ein Aufwand von rund sieben Stunden ausgewiesen, was die Kammer als übermässig erachtet. Es erscheint angemessen, diesen Aufwand auf vier Stunden zu kürzen.