Mit Kostennote vom 10./12. September 2024 machte Rechtsanwalt B.________ für die Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von 36.5 Stunden, ausmachend insgesamt CHF 9'960.05 (inkl. Auslagen und MWSt.), geltend (pag. 19 532 ff.). Diesen Aufwand erachtet die Kammer als überhöht. Vorab ist der detaillierten Leistungsabrechnung ein Aufwand von einer Stunde für eine Eingabe an die Kanzlei des Gegenanwalts im Zivilverfahren zu entnehmen (Aufwand vom 3. August 2022). Da lediglich die Aufwände für das vorliegende Strafverfahren zu entschädigen sind, ist diese Position zu streichen.