Darüberhinausgehend unterliegt dieser Punkt aufgrund der fehlenden diesbezüglichen Anfechtung dem Verschlechterungsverbot (Urteil des BGer 6B_1231/2022 vom 10. März 2023 E. 2.2.5). Zufolge Freispruchs von der Anschuldigung des Betrugs ist dem Beschuldigten eine anteilsmässige Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren auszurichten. Die Vorinstanz bestimmte