Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Voruntersuchung von CHF 11'100.00, den Kosten für die Durchführung der erstinstanzlichen Verhandlung von CHF 5'000.00 sowie den Kosten für den Auftritt der Staatsanwaltschaft vor erster Instanz von CHF 1'000.00. Hinzu kommen Auslagen von CHF 20.00 (Zeugengeld M.________, pag. 18 113). Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich demnach auf insgesamt CHF 17'120.00.