Gemäss eigenen Angaben erlitt er in der Vergangenheit einen leichten Hirnschlag, ein Burnout und einen Genickbruch. Zudem sei bei ihm eine bipolare Störung diagnostiziert worden, welche sich durch manisch-depressive Phasen äussere und medikamentös behandelt werde (pag. 19 447 ff. und pag. 19 489 Z. 15 ff.). Im Strafregister sind nebst dem laufenden Verfahren keine Einträge über den Beschuldigten verzeichnet (pag. 19 451). Insgesamt können das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten daher als geordnet und stabil bezeichnet werden; sie wirken sich entsprechend neutral auf die Strafe aus.