für das AF.________ tätig. Die finanzielle Situation erweist sich insofern als angespannt, als er und seine Frau im Monat gemäss eigenen Angaben von Erspartem, den AHV-Renten und der 3. Säule leben und so «durchmögen» (pag. 19 489 Z. 20 ff.). Gemäss oberinstanzlich eingeholtem Leumundsbericht erhält der Beschuldigte eine Rente von CHF 1'700.00, die AHV seiner Frau bzw. deren Rentenversicherung beläuft sich auf CHF 2'333.00 monatlich. Der Beschuldigte ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter. Gemäss eigenen Angaben erlitt er in der Vergangenheit einen leichten Hirnschlag, ein Burnout und einen Genickbruch.