Durch die fraglichen Abhebungen erzielte der Beschuldigte – mit Blick auf seine damalige finanzielle Situation – ein wesentliches monatliches Zusatzeinkommen von durchschnittlich gut CHF 3'000.00, wodurch der Beschuldigte die laufenden Kosten von sich und seiner Ehefrau begleichen konnte, was den Gang zum Sozialamt verhinderte. In Relation zum weiten Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ist aufgrund des Gesagten immer noch von einem leichten objektiven Tatverschulden auszugehen.