Immerhin bereicherte er sich immer wieder und tätigte über 100 Barbezüge innerhalb von gut 3.5 Jahren. Seine deliktische Tätigkeit stellte der Beschuldigte erst ein, als er dazu aufgrund des Todes von F.________ sel. gezwungen war. Durch die fraglichen Abhebungen erzielte der Beschuldigte – mit Blick auf seine damalige finanzielle Situation – ein wesentliches monatliches Zusatzeinkommen von durchschnittlich gut CHF 3'000.00, wodurch der Beschuldigte die laufenden Kosten von sich und seiner Ehefrau begleichen konnte, was den Gang zum Sozialamt verhinderte.