und seiner Ehefrau gab, sich der Gesundheitszustand von F.________ sel. zunehmend verschlechterte und sie hinsichtlich ihrer finanziellen Angelegenheiten den Überblick nicht mehr hatte bzw. dem Beschuldigten diesbezüglich vertraute. Der Beschuldigte legte damit durchaus eine gewisse kriminelle Energie an den Tag. Dadurch, dass er jeweils runde Beträge in bar bezog, die sich schlecht nachvollziehen liessen, muss das Vorgehen des Beschuldigten auch als perfid bezeichnet werden.