50 Fussballvereins sich in der Clubkasse mit CHF 20’000.00 zur Bezahlung seiner persönlichen Schulden bedient und dafür eine Strafe von 120 Strafeinheiten vorgesehen ist [VBRS-Richtlinien S. 46]). Der Beschuldigte trat gegenüber F.________ sel. als vertrauenswürdiger «Finanzberater» auf und machte sich hierbei insbesondere zunutze, dass es schon seit einiger Zeit einen persönlichen resp. freundschaftlichen Kontakt zwischen ihnen bzw. insbesondere auch zwischen F.________ sel. und seiner Ehefrau gab, sich der Gesundheitszustand von F.__