Weiter ist zu erwähnen, dass es das Bundesgericht im Zusammenhang mit Sexualdelikten als zulässig und mit der konkreten Methode vereinbar erachtete, bei einer Vielzahl von ähnlichen sexuellen Handlungen in derselben Beziehungskonstellation Tatgruppen zu bilden (Urteile des BGer 6B_432/2020 vom 30. September 2021 E. 1.4 und 6B_1186/2019 vom 9. April 2020 E. 2.2-2.4). Auch wenn die dort thematisierten Sexualdelikte nicht mit den vorliegenden Delikten vergleichbar sind, offenbart sich an dieser Rechtsprechung dennoch das Bedürfnis nach einem differenzierten Umgang mit Sachverhaltskomplexen, die zwar aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehen (z.B. sexuelle Handlungen, Ausrichten von