darüber verfügen. Sind Vermögenswerte anvertraut im Sinne des Tatbestands der Veruntreuung, bedeutet dies, dass diese nur im Interesse und zum Zwecke des Treugebers verwendet werden dürfen oder aufzubewahren sind. Der Beschuldigte durfte die entsprechenden Vermögenswerte insofern nur für die Belange von F.________ sel. oder nur insoweit für eigene bzw. anderweitige Zwecke verwenden, als dies mit Wissen und Willen von F.________ sel. geschah.