Diese Vermögenswerte waren für den Beschuldigten wirtschaftlich fremd. F.________ sel. räumte dem Beschuldigten eine (zunächst faktische) Vollmacht für das fragliche Konto ein, indem sie ihm die Kontokarte und den dazugehörigen PIN-Code übergab und ihn später dann auch mittels Generalvollmacht vom 26. Mai 2015 bzw. Vollmacht über das Konto bei der J.________(Unternehmen) vom 12. Juni 2016 bevollmächtigte. Mit Blick auf die