eingesetzt werden. Gestützt auf die Beweiswürdigung ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte einen Teil der Gelder ohne Wissen bzw. konkrete Kenntnis von F.________ sel. bezogen und zu einem grossen Teil ohne deren Wissen bzw. Zustimmung für eigene Zwecke verwendete. Tatobjekt bilden vorliegend die sich auf dem Konto der J.________(Unternehmen) von F.________ sel. befindlichen Gelder, welche Vermögenswerte im Sinne des Tatbestands darstellen. Diese Vermögenswerte waren für den Beschuldigten wirtschaftlich fremd.