je mit Hinweisen). 10.2 Subsumtion Gemäss Beweisergebnis hob der Beschuldigte im Zeitraum vom 23. Februar 2015 bis am 26. Oktober 2018 insgesamt CHF 162'500.00 ab dem Konto von F.________ sel. bei der J.________(Unternehmen) ab und liess sich den Restsaldo des fraglichen Kontos (CHF 36'661.20) auf sein eigenes Konto auszahlen. F.________ sel. gewährte dem Beschuldigten freiwillig und irrtumsfrei Zugang zu ihrem Konto, zunächst durch Aushändigung der entsprechenden Kontokarte mit PIN (faktische Vollmacht), später auch durch Ausstellung einer entsprechenden (General-)Vollmacht.