38 07 066 337) gab der Beschuldigte an, dies seien Notariatskosten für die Testamentseröffnung gewesen, also ein Betrag für die Erbschaftskosten. Deshalb habe er das Konto von F.________ sel. bei der J.________(Unternehmen) nach deren Tod saldieren müssen, da bei ihm Rechnungen für sie eingegangen seien, die er laufend habe bezahlen müssen (pag. 05 001 033 Z. 582 ff.). Vor der Vorinstanz bestätigte der Beschuldigte, dass ihm mit den hiervor erwähnten Beträgen (ohne die CHF 25'000.00 für die Leibrente seiner Ehefrau) total rund CHF 23'000.00 für die Begleichung der Todesfallkosten von F.________