05 001 010 Z. 351 ff.]). Bei seiner zweiten staatsanwaltschaftlichen Befragung bestätigte er dies mit der Ergänzung, die Beerdigungskosten und die Kosten der Testamentseröffnung hätten ca. CHF 11'000.00 bzw. mit Notariatskosten CHF 18'000.00 gekostet, wobei Notar R.________ diese Auflistung habe, er (der Beschuldigte) habe sie nicht (pag. 05 001 032 Z. 568 ff.). Auf Vorhalt einer auf dem Konto des Beschuldigten am 31. Mai 2019 vorgenommenen Belastung von CHF 5’971.20 (pag.