07 066 312). Diesbezüglich gab der Beschuldigte an, er habe das Konto bei der J.________(Unternehmen) saldiert, weil es bei Todesfall eingefroren werden und er die Kosten nicht mehr hätte decken können. Von den CHF 36'000.00 seien CHF 25'000.00 Leibrente zu Gunsten seiner Frau gewesen, die er dann ab seinem Konto bei der K.________(Unternehmen) auf das Konto seiner Frau als vertraglich Begünstigte überwiesen habe, während die restlichen CHF 12'000.00 im Zusammenhang mit dem Versterben (von F.________ sel.) verwendet worden seien (pag. 05 001 012 Z. 417 ff.).