_ sel. stellte indes keine Genehmigung dar, zumal sie ab Herbst 2016 tatsächlich psychisch nicht mehr so agil war wie früher. In einer solchen Konstellation darf von der vermögensverwaltenden Person erwartet und daher angenommen werden, dass ein allfälliger Schenkungswillen von F.________ sel. klar und nachvollziehbar dokumentiert worden wäre, wie dies im Falle von einzelnen Schenkungen gemacht wurde.