Hinsichtlich der relevanten Deliktssumme betreffend die Bargeldbezüge bis zum Ableben von F.________ sel. ist demnach von insgesamt CHF 141‘320.00 auszugehen (CHF 162‘500.00 abzüglich CHF 16‘000.00 Ferien, abzüglich CHF 2‘600.00 Bareinzahlungen auf das Heimkonto und abzüglich CHF 2‘580.00 an Ausgaben für gemeinsame Ausflüge).