_» betraf. Dieser Schluss stimmt sowohl mit den von H.________ erwähnten Aussagen von F.________ sel., wonach der Beschuldigte resp. das Ehepaar AG.________ auf ihre Kosten Ferien machen würden (pag. 05 003 005 Z. 134 f.), als auch mit den Aussagen von G.________ überein, die (nur) diesbezüglich von einer Finanzierung durch F.________ sel. Kenntnis hatte (vgl. pag. 05 002 009, 05 001 016). Für eine weitergehende Zustimmung für Bargeldbezüge von F.________ sel. fehlen in den Akten jegliche Anhaltpunkte. Zusammengefasst ist als erstellt zu erachten,