34 auch den Angaben des Beschuldigten, auf welche sich die Vorinstanz abstützte: «Als wir die ganze Sache mit dem Vorsorgeauftrag und der Generalvollmacht geregelt haben, habe ich die Kontokarte erhalten. Sie hat mir die Karte gegeben und mir gesagt, ich solle weiter die Zahlungen machen und Bargeld abheben, um ihr Heimkonto für ihre persönlichen Auslagen wie Coiffeur, Rotkreuzfahrten etc. zu äufnen. Ich habe ihr jeden Monat den Bankauszug vorgelegt und gezeigt, was gezahlt wurde und was sie erhalten hat» (pag. 18 131 Z. 275).