_ eingeräumte Vollmacht über ihr J.________(Unternehmen) Konto, die bereits während ihres Spitalaufenthalts erfolgte Aushändigung ihrer Kontokarte mitsamt PIN-Code an den Beschuldigten sowie die am 26. Mai 2015 von F.________ sel. für das Ehepaar AG.________ eingeräumte Generalvollmacht klar, dass F.________ sel. den Ehegatten AG.________ mit Wissen und Willen Zugang zu ihrem Konto einräumte, zumal sie in dieser ersten Phase ihres Aufenthaltes im N.________ in finanzieller Hinsicht ohne Weiteres eigene Entscheidungen treffen konnte (pag. 18 254, S. 79 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; vgl. auch Ziff. 8.2.6.2 hiervor).