28 selber an, dass er im Zeitpunkt des Bezugs der Gelder die Hoffnung gehabt habe, diese zurückzahlen zu können (pag. 18 138). Demgegenüber sprach er indes auch davon, F.________ sel. habe ihm bzw. ihm und seiner Frau das Geld "zur Verfügung gestellt", "gegeben", "ausgeliehen", "geschenkt" und nicht zurückgewollt. In den Akten finden sich keine Darlehensverträge und es sind – bis auf die soeben gemachten Ausführungen – auch keine (weiteren) Hinweise auf Darlehen zu entnehmen.