sel. leistete während dieser Zeit mehrfach (auch vor dem hier angeklagten Zeitraum) umfangreiche Zahlungen an den Beschuldigten und dessen Ehefrau. Wie die Vorinstanz zu Recht festhält, wäre es kaum zu den als Schenkungen deklarierten Überweisungen (nicht angeklagt) und schon gar nicht zu den weiteren (hier relevanten) Überweisungen gekommen, wenn F.________ sel. in Bezug auf die finanzielle Situation der Ehegatten AG.________