Zusammengefasst geht das Gerichts davon aus, dass F.________ bezüglich der alltäglichen Angelegenheiten zunehmend Mühe hatte, den Überblick zu behalten und Entscheidungen ihrem Willen entsprechend zu treffen. In dubio geht das Gericht aber auch davon aus, dass sich F.________ auf spezielle Ereignisse wie Arztbesuche, Besprechungen mit M.________ oder Notar R.________ sowie die grösseren Überweisungen, soweit sie sie weiterhin selber veranlasste, konzentrieren konnte und gegen aussen einen guten Eindruck hinterlassen wollte. Anders verhält es sich mit den alltäglichen, in der Gleichförmigkeit des Heimalltags untergehenden Vorgängen und Transaktionen, worauf später einzugehen ist.