Dass sich der Zustand von F.________ aber insgesamt verschlechterte, ergibt sich auch daraus, dass F.________ die Zahlungsaufträge – mit einer Ausnahme, auf die wie gesagt zurückzukommen sein wird – ab Juli 2017 nicht mehr selber unterzeichnete. Zwar empfing sie auch noch im Jahre 2017 den Kundenberater der K.________ (Unternehmen) M.________, der allerdings ebenfalls erklärte, ihr Gesundheitszustand habe sich verschlechtert. Zusammengefasst geht das Gerichts davon aus, dass F.________ bezüglich der alltäglichen Angelegenheiten zunehmend Mühe hatte, den Überblick zu behalten und Entscheidungen ihrem Willen entsprechend zu treffen.