in der Lage war, zu erfassen, um was es ging, und entscheiden konnte, ob sie das mit ihrer Unterschrift veranlassen wollte oder nicht. Es handelte sich um einen auch für sie aus der täglichen Routine herausstechenden Akt, bei dem nichts darauf hinweist, dass Notar R.________ seinen Pflichten nicht nachgekommen wäre, sondern die letztwillige Verfügung bzw. deren Inhalt mit ihr besprochen hatte. Dass sich der Zustand von F.________ aber insgesamt verschlechterte, ergibt sich auch daraus, dass F.________ die Zahlungsaufträge – mit einer Ausnahme, auf die wie gesagt zurückzukommen sein wird – ab Juli 2017 nicht mehr selber unterzeichnete.