Während dort zunächst vor allem festgestellt wurde, dass F.________ zunehmend vergesslich wurde, wird erstmals am 09.05.2017 festgehalten, dass sie für grössere Entscheidungen wie finanzielle Angelegenheiten Hilfe und Beratung benötige. Dem steht das dritte Arztzeugnis vom 30.10.2017 entgegen, das ihr (sinngemäss) weiterhin volle Urteilsfähigkeit attestierte und das im Zusammenhang mit der Gefährdungsmeldung gegenüber der KESB erfolgt war. Dr. med. Q.________ dürfte es mit der durchaus naheliegenden Idee ausgestellt haben, dass es um die Testierfähigkeit oder sonst eine spezielle, mit F.___