wiederum bei Notar R.________ einen Vorsorgeauftrag beglaubigen, mit dem sie für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit G.________ und den Beschuldigten mit ihrer umfassenden Personen- und Vermögensvorsorge beauftragte, wobei dem Vorsorgeauftrag keine Entschädigungsregelung für allfällige Aufwände zu entnehmen ist (pag. 04 001 307 ff.). Gleichentags räumte F.________ sel. G.________ und dem Beschuldigten eine Generalvollmacht ein, wiederum beglaubigt durch Notar R.________ (pag. 04 001 309 f.). Die anfallenden Heimkosten wurden über das Konto der J.________(Unternehmen) von F._____